
AGB Heimspiel
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich des Vereins Tough Dogz Run, Oberwiler-strasse 54, 4102 Binningen, (nachfolgend „der Verein“). Der Verein besitzt und betreibt die Plattform www.tough-dogz-run.ch und erbringt darauf entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten für Mensch und Hund. Diese AGB gelten für den oben genannten Bereich sowie die weiteren Dienstleistungen, welche der Verein direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Angebote verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Der Verein behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.tough-dogz-run.ch. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
4. Lieferbedingungen
Abstrakte Artikel (z.B. Tickets) liefert der Verein per E-Mail. Die Angabe einer E-Mail-Adresse durch den Kunden während des Bestellprozesses ist verpflichtend.
5. Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn,
er habe den Betrag bereits beim Bestellvorgang via PostFinance, Kreditkarte oder Paypal beglichen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, steht dem Verein das Recht zu, den Vertrag aufzukünden. Die Teilnahme-berechtigung erlischt.
6. Pflichten des Vereins
6.1 Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt der Verein seine Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses online publiziert sind oder waren.
6.2 Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
7. Pflichten des Kunden
7.1 Ausübung der Nutzungsrechte
Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsrechte lediglich im gewährten Umfang auszuüben. Für den Inhalt der erfassten Daten
und Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich.
7.2 Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch den Verein erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen an den Verein.
7.3 Weitere Pflichten
Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt
und volljährig ist. Der Kunde erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz in Übereinstimmung sind.
8. Rücktritt
8.1 Rückgaberecht
Das Schweizer Recht sieht für den Online-Handel keine Rücknahmefrist oder ein anderes Rückgaberecht vor, nachdem die Bestellung abgeschickt wurde. Der Verein kann sich für eine solche Klausel entscheiden, unterliegt auf diesem Gebiet aber keiner gesetzlichen Verpflichtung.
8.2 Abmeldung / Krankheitsfall / Nichterscheinen
Kann der Kunde aus jeglichen Gründen am Veranstaltungstag nicht teilnehmen, gelten folgende Bestimmungen:
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Der Kunde nimmt nicht am Veranstaltungswochenende am „Heimspiel“ Teil. > Keine Rückerstattung
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Der Kunde kann nicht teilnehmen, findet aber einen entsprechenden Ersatz und meldet diesen dem Verein > 90% Rückerstattung nach Anmeldung & Bezahlung des Ersatzkunden. Ansonsten keine Rückerstattung.
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Einzelne Hunde fallen aus (Todesfall) > 90% Rückerstattung für den betroffenen Hundehalter.
9. Kategorienwechsel
Ein Kategorienwechsel (Streckenlänge) ist ausgeschlossen. Die beim Vertragsabschluss gewählt Kategorie ist verbindlich und gilt für das gesamte Event.
10. Startzeiten
Für das «Heimspiel» werden keine festen Startzeiten vergeben. Die Kunden starten zu den von ihnen gewählten Zeiten.
Gestartet muss jedoch am Wochenende (Samstag oder Sonntag) des Events.
11. Gesetzliche Bestimmungen für teilnehmende Hunde
Hunde müssen in der Schweiz mit einem Mikrochip versehen sein. Eine Tollwutimpfung wird für Schweizer Hunde empfohlen, ist jedoch keine Pflicht. Für Hunde, welche die Schweiz über die Grenze betreten, gilt eine Tollwutimpfpflicht (mindestens 21 Tage alt). Ein EU-Heimtierausweis ist für Hunde, welche die Schweiz über die Grenze betreten, ebenfalls zwingend. Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
12. Eigentumsvorbehalt
Die Berechtigung zum Bezug der Dienstleistung und allfällige damit verbundene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins.
13. Haftung
Die Haftung für jegliche direkten und indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden dem Verein umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
14. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen dem Verein zu oder er ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterial-güterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn es werde vom Verein explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit dem Verein Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
15. Datenschutz
Der Verein darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Der Verein ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch den Verein vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass der Verein auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung der Daten zum Zweck der Zahlungsabwicklung ein. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmenden können durch den Verein ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, PR- und Werbezwecke verbreitet und veröffentlicht werden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.
16. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch den Verein jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website des Vereins in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn,
der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
17. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein, oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
19. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
20. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch den Verein, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist der Verein während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Der Verein ist im Falle von höherer Gewalt nicht verpflichtet, dem Kunden bereits geleistetes Entgelt zurück zu erstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.
21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz des Vereins zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.